Das Fristende für die Verifizierung von Emissionsberichten im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) rückt näher Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Ökologie Technik 9. Juni 2024 Werbung Fristablauf im Nationalen Emissionshandel (WK-intern) - Verifizierung der Emissionsberichte bis 31. Juli 2024 erforderlich Betroffen sind Verantwortliche im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Erstmals Verifizierung erforderlich Noch mehr Pflichten für den Brennstoffhändler Emissionshandelsabgaben sollen die Erderwärmung aufhalten Ab diesem Jahr muss in bestimmten Fällen der Emissionsbericht für 2023 von einer unabhängigen Prüfstelle überprüft werden, bevor er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden kann. Erst danach kann er bei der Deutschen Emissionshandelsstelle eingereicht werden. Verzögerte Bereitstellung der IT-Anwendung Die Anwendung „BEHG-Emissionsbericht 2023“ im Formular-Management-System (FMS) wird laut jüngster Mitteilung der Deutschen Emissionshandelsstelle erst Mitte Juni 2024 zur Verfügung stehen. Dies gibt den Verantwortlichen nur etwa sechs Wochen Zeit, um den