Übergang von fossiler zu regenerativer Energieversorgung wirkt sich auf den Netzanschluss aus Erneuerbare & Ökologie Technik 26. April 201926. April 2019 Werbung TÜV Rheinland: Änderungen beim Netzanschluss von Kraftwerken Novellierung der VDE-AR-N-4110 Herstellererklärung notwendig Monitoring für spezielle Kraftwerke verpflichtend (WK-intern) - Energiewende: der Übergang von fossiler zu regenerativer Energieversorgung. Diese Verlagerung wirkt sich auf den Netzanschluss aus. Netzanschluss bedeutet die Verbindung der Energie produzierenden Anlage mit dem Stromnetz. Statt weniger große Kraftwerke, die konstant Mengen ins Netz liefern, ist das Netz nun mit vielen Kraftwerken verbunden. Das macht eine Änderung der Technischen Regel VDE-AR-N-4110 nötig. Diese Verordnung beinhaltet die für Deutschland gültigen Vorgaben der EU-Verordnung und tritt zum 27. April 2019 novelliert in Kraft. TÜV Rheinland bietet Zertifizierungen nach den neuen Vorgaben an. Herstellererklärung notwendig „Hersteller von Erzeugungseinheiten müssen eine