KWK-Anlagen werden nur noch nach erfolgreicher Ausschreibung gefördert Dezentrale Energien News allgemein Technik 29. Juli 201728. Juli 2017 Werbung Förderung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW erfolgt mittels Ausschreibungen. (WK-intern) - Am 1. Dezember 2017 erfolgt die erste Ausschreibungsrunde. Ein Intensivseminar informiert über die KWK-Ausschreibungsverordnung und das KWK-Gesetz 2017. Am 29.06.2017 hat der Bundestag die „Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen“ verabschiedet. Diese Mantelverordnung regelt die Ausschreibungen für KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW und für innovative KWK-Systeme. Die erste Ausschreibung wird bereits am 1. Dezember 2017 erfolgen. Intensivseminar im September 2017 BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten am 13.