KfW ändert zum 17. April die Förderbedingungen für Sanierungen und Neubau Mitteilungen News allgemein Technik Verbraucherberatung 19. Februar 2018 Werbung EnergieAgentur.NRW rät: Jetzt noch schnell günstige Konditionen sichern (WK-intern) - Auf die Plätze, fertig, los! Wer bei der Gebäudesanierung noch in den Genuss der günstigen KfW-Bedingungen kommen will, sollte sich sputen. Die Förderbank der KfW Bankengruppe ändert nämlich ab 17. April 2018 die Zinsbindung und Tilgung. Betroffen sind die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ 151/152 und 153. So werden zum Beispiel nach dem Stichtag für besonders energieeffiziente Neubauten nur noch Kreditlaufzeitvarianten angeboten, die eine 10-jährige Zinsbindung enthalten (Programm 153 „Energieeffizient Bauen“). Die bislang mögliche 20-jährige Zinsbindung entfällt. Zudem wird in den Programmen 151/152 und 153 eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt.. Es sind dann