TÜV SÜD bescheinigt Konformität der Status-Code-Listen von Vestas nach TR 10 Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 16. März 2021 Werbung TÜV SÜD hat die Konformität der Status-Code-Listen von Vestas nach FGW TR 10 Rev. 0 bestätigt. (WK-intern) - Damit ist Vestas der erste Hersteller, der eine vollständige Konformitätsbescheinigung für seine Windenergieanlagen vorlegen kann. Die TR 10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standortgüte von Windenergieanlagen auf der Grundlage von Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. „Die Richtlinie beschreibt, wie mit den Betriebsdaten einer Anlage der Standortertrag und die Standortgüte nachzurechnen sind“, sagt Henri Avila vom Wind Service Center der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die exakte Bestimmung der Standortgüte ist ausschlaggebend für die