Windpark im Kreis Borken besteht Umweltverträglichkeitsprüfung Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 12. Februar 2018 Werbung Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgreich ergänzt - Windpark im Kreis Borken läuft weiter (WK-intern) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschlüssen vom 08.02.2018 entschieden, dass ein im Kreis Borken errichteter, aus vier Windenergieanlagen (WEA) bestehender Windpark nach zwischenzeitlicher Ergänzung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch den Kreis Borken wieder betrieben werden darf. Das OVG hatte zuvor mit Beschlüssen vom 23.10.2017 auf den Eilantrag mehrerer Nachbarn die Stilllegung des Windparks verfügt, weil die UVP des Kreises mögliche kumulative Auswirkungen des Windparks und bereits bestehender WEA auf den Baumfalken nicht berücksichtigt habe. Daraufhin behob der Kreis den durch das OVG gesehenen Fehler und erließ einen Ergänzungsbescheid. Nachdem der Betreiber