Zurückhalten von Stromerzeugungskapazitäten: Leitfaden vom Bundeskartellamt für Stromerzeuger in Arbeit Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 31. Mai 2018 Werbung Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie diskutiert über Strommärkte, hochauflösende Datenanalyse und Plattformökonomie (WK-intern) - Der Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie hat sich am 30. Mai 2018 in Bonn zu seiner zweiten Tagung getroffen. Im Austausch zwischen Mitarbeitern des Bundeskartellamtes und Vertretern der ökonomischen Forschung wurden theoretische und empirische Konzepte aus der Fallpraxis diskutiert. Auf dem Programm der Tagung standen der beabsichtigte Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur für die Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung, die datengetriebene räumliche Marktabgrenzung am Beispiel von Zementmärkten und Exklusivvereinbarungen im Bereich von Ticketsystem-Plattformen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "„Die Rolle der Ökonomie in der Kartellrechtsanwendung ist heute wichtiger denn je. Deshalb holen wir in ökonomischen Kernfragen unserer