VW muss Kaufpreiserstattung wegen unzulässigen Abschalteinrichtung an Käufer zahlen Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 25. Mai 2020 Werbung Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend erfolgreich - Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 (WK-intern) - Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat heute entschieden, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW zustehen. Er kann Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und VW das Fahrzeug zur Verfügung stellen. Sachverhalt: Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 zu einem Preis von 31.490,- € brutto von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem