Erstmals keine Gebote in einer Ausschreibung für Offshore-Wind ohne die Möglichkeit auf EEG-Förderung Finanzierungen Offshore Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 6. August 2025 Werbung BDEW zur BNetzA-Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See (WK-intern) - Am 6. August 2025 gab die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt, dass in der diesjährigen August-Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See keine Gebote für die zentral voruntersuchten Flächen N-10.1 und N-10.2 mit Ausschreibungsvolumen von 2.000 MW bzw. 500 MW und geplanten Inbetriebnahmen in den Jahren 2031 (QIII) und 2030 (QIV) abgegeben wurden. Die Ausschreibung basierte auf einem verdeckten Auktionsverfahren mit quantitativen und qualitativen Bewertungskriterien, aber ohne die Möglichkeit auf EEG-Förderung. Laut der Bekanntgabe der BNetzA sollen die Flächen N-10.1 und N-10.2 nun nach den Vorgaben der Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 01.06.2026 erneut ausgeschrieben