Bundesnetzagentur entscheidet: Post kann 10,63 Prozent höhere Entgelte erheben Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 4. Juni 20194. Juni 2019 Werbung Entscheidung berücksichtigt geänderten Rechtsrahmen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat den Erhöhungsspielraum für Briefentgelte im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 bekannt gegeben. Mit der Entscheidung werden die Maßgrößen für Entgeltänderungen bei Einzelbriefsendungen z. B. Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibrief, Postkarte (national und international) sowie Zusatzleistungen wie Einschreiben, Nachnahme, Wertversand etc. vorgegeben. Zusammensetzung des Preiserhöhungsspielraums Die Bundesnetzagentur hat für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 einen Preiserhöhungsspielraum von 8,86 Prozent ermittelt, der sich aus einer Produktivitätsrate von minus 5,41 Prozent und einem Inflationsausgleich von 3,45 Prozent zusammensetzt. Da die Deutsche Post AG Preisanhebungen nicht bereits zum 1. Januar 2019 vornehmen konnte, wird