enercity und Thüga streben Entflechtung ihrer Beteiligungen an Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 5. Mai 2026 Die enercity AG und die Thüga AG sowie deren Gesellschafter streben eine Entflechtung ihrer gegenseitigen Beteiligungen an. (WK-intern) - Ziel ist es, die strategische Ausrichtung beider Unternehmen klarer zu profilieren und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu stärken. Die aktuelle Struktur ist durch wechselseitige Beteiligungen geprägt: enercity hält 20,5 Prozent an der Thüga, Thüga hält 24 Prozent an der enercity. Mehrheitsgesellschafterin der enercity ist mit knapp 76 Prozent die Landeshauptstadt Hannover. enercity und Thüga beabsichtigen nun, ihre Beteiligungsverhältnisse neu zu ordnen und sich auch künftig – jeweils in ihren unterschiedlichen Rollen – gemeinsam für kommunale energiewirtschaftliche Interessen einzusetzen. Vorgesehen ist, dass der bislang von enercity gehaltene
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 19. Juli 2018 Vertragsverletzungen – Energiebinnenmarkt: Kommission verklagt Deutschland wegen unvollständiger Einhaltung des dritten Energiepakets vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (WK-intern) - Deutschland wegen dritten Energiepakets vor Gericht Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) und der Erdgasrichtlinie (Richtlinie 2009/73/EG) sicherzustellen. Beide Richtlinien sind Teil des dritten Energiepakets und enthalten wesentliche Bestimmungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Energiemärkte. Deutschland hat die Vorschriften über die Befugnisse und Unabhängigkeit der deutschen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) nicht vollständig eingehalten. Insbesondere verfügt die Regulierungsbehörde nicht über uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen für den Zugang zu