Jetzt Anträge auf Energiekostenentlastung nicht länger aufschieben Erneuerbare & Ökologie Technik 31. Juli 2026 TÜV SÜD informiert über verlängerte Antragsphase für staatliche Entlastungen bei Energiekosten (WK-intern) - Carbon-Leakage-Verordnung und Strompreiskompensation Unternehmen der energieintensiven Industrie können staatliche Entlastungen bei Energiekosten in Anspruch nehmen. Grundlage sind das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) sowie die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation. Die jährliche Antragsfrist für Entlastungen nach Strompreiskompensation wurde bis zum 17. August 2026 verlängert. Auch neuzugelassene Antragsteller nach Carbon-Leakage-Verordnung können noch bis 14. September ihre Unterlagen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen. TÜV SÜD liefert die wichtigsten Informationen. Die sogenannte Bestätigung der erbrachten ökologischen Gegenleistungen (BevöG) verknüpft staatliche Entlastungen mit der Verpflichtung, nachweisbare Maßnahmen für Klimaschutz und Energieeffizienz umzusetzen. Diese Gegenleistungen müssen dokumentiert