Energieertragsgutachten: Fachausschuss Windpotenzial ergänzt Standort-Richtlinie des EEG 2017 Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Dezember 2016 Werbung Der FGW hat ergänzend zur Technischen Richtlinie TR 6 einen Anhang C zur Berücksichtigung von Änderungen des EEG 2017 beschlossen und veröffentlicht. (WK-intern) - FGW-Regularien zum Standortgütenachweis nach EEG 2017 Im EEG wird ein Nachweis der Standortgüte am WEA-Standort bezogen auf den Referenzertrag bereits zur Inbetriebnahme gefordert. Die TR6-Ergänzung beschreibt die Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017). Der Anhang wird auf der Internetseite der FGW e.V. kostenlos zum Download bereitgestellt. Das Gesetz für den Vorrang von Erneuerbaren Energien 2017 ändert das Referenzertragsverfahren auf ein einstufiges System. Dabei wird unter anderem ein Nachweis der Standortgüte vor Inbetriebnahme der WEA verlangt. Dieser Nachweis