Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G Erneuerbare & Ökologie Technik 27. Juli 2016 Werbung Schwerpunktthema Managementzertifizierung - Das SKZ auf der K 2016 (WK-intern) - Um die europäischen Energieeinsparziele zu erreichen ist die Energieeffizenzrichtlinie 2012/27/EU im Dezember 2012 in Kraft getreten. Deutschland hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hierzu wurde das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im April 2015 angepasst. Das Gesetz richtet sich an sogenannte „Nicht-KMU“, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, der Branche oder dem Energieverbrauch. Nur Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten und kommunale Regiebetriebe wurden ausgeschlossen. Viele Unternehmen wissen nicht um die Dringlichkeit zur Umsetzung der Vorgaben. Bis zum 5. Dezember 2015 war es möglich, die gesetzlichen Vorgaben durch eine termingerechte Durchführung eines sogenannten „Energieaudits