Bundesnetzagentur führt Monitoring des Lastmanagements durch Behörden-Mitteilungen Technik 16. August 2016 Werbung Die Bundesnetzagentur führt nach dem neuen Strommarktgesetz gemäß §§ 12 Abs. 5 Nr. 5, 51a EnWG ein Monitoring des Lastmanagements im Bereich Elektrizität durch. (WK-intern) - Datenerhebung vom 15. August bis zum 30. September 2016 Diese Datenabfrage zum Erhebungsjahr 2016 richtet sich zunächst an alle Netzbetreiber und bezieht sich auf Verbraucher mit einem Stromverbrauch von mindestens 50 GWh. In einem zweiten Schritt werden alle Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 50GWh nach vorhandenem und zukünftigem Lastmanagement befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sollen anschließend gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnWG in den Bericht zur Versorgungssicherheit des Bundeswirtschaftsministeriums einfließen. Die Bundesnetzagentur befragt vom