BMWi bestätigt Ermessensspielraum des BAFA für Zeitraum des Durchführens von Energieaudits Erneuerbare & Ökologie 29. Januar 2016 Werbung Das BMWi erkennt an, dass die Beraterkapazitäten nicht ausreichend waren, um alle betroffenen Unternehmen bis zum 05.12.2015 mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247 zu versorgen (WK-intern) - Dies wird in einem Schreiben vom DIHK (850290) bestätigt. Wer dem BAFA glaubhaft darlegen kann, dass er aufgrund der knappen Beraterkapazitäten kein Energieaudit durchführen konnte, kann dies i.d.R. noch bis Ende April bußgeldfrei nachholen. Das BMWi weist jedoch darauf hin, dass der Ermessensspielraum des BAFA mit der Dauer der Fristüberschreitung sinkt. Die Kapazitäten von Beratungsunternehmen sind nach wie vor knapp. Zudem ist das Nachweisen ausreichender Angebotsanfragen an Beratungsunternehmen für ein Energieaudit in 2015 gegenüber dem BAFA