Enercon Patent? Landgericht Düsseldorf weist Klage von Wobben Properties gegen Light:Guard ab Finanzierungen Mitteilungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. November 2022 Werbung In der Patentangelegenheit zwischen Wobben Properties GmbH und Light:Guard GmbH ist es zu einer Entscheidung gekommen. (WK-intern) - Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage der Wobben Properties GmbH, die Patente für den Windenergieanlagenhersteller Enercon verwaltet, erstinstanzlich abgewiesen. Inhalt der Auseinandersetzung war das europäische Patent EP 1 984 622 B1, bei dem es um transponderbasierte bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) an Windenergieanlagen geht. Im Gerichtsverfahren sollte geklärt werden, ob das light:guard-System eine Technologie nutzt, welche vom Patentanspruch der Wobben Properties GmbH umfasst ist. Das Landgericht Düsseldorf verneinte eine Verletzung des Patentanspruchs durch das von der Light:Guard GmbH verwendete System. Eine außergerichtliche Einigung im Vorfeld der Klage