ECG zum Emissionshandel: Bis 29.6.19 sind Zuteilungsanträge zu stellen Dezentrale Energien Mitteilungen Technik 22. März 2019 Werbung Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat jetzt die Frist für Anträge auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen bekannt gegeben. (WK-intern) - Für den Zuteilungszeitraum 2021-2025 in der Handelsperiode 2021-2030 ist es der 29. Juni 2019. Alle Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erste Zuteilungsperiode) und 2026 bis 2030 (zweite Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen. Die Anträge müssen mit elektronischem Formularvorlagen über das Formular-Management-System (FMS), ein online-Portal der DEHSt gestellt werden. Bis jetzt ist das Portal noch nicht freigeschaltet. Man wird es auf der Internetseite des Umweltbundesamtes finden: https://www.formulare.dehst.de/ Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) erstellt wie in den vergangenen Perioden einen Leitfaden,