BMWK verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm Behörden-Mitteilungen 27. August 2022 Werbung EKDP – Antragsfrist bis 30. September 2022 verlängert! (WK-intern) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm. Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien haben jetzt bis 30. September Zeit, einen Antrag zu stellen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat u. a. spürbare Auswirkungen auf die Energiepreise und damit auch auf deutsche Unternehmen. Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um in diesem Zusammenhang besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen. Mit dem EKDP können antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat