BAFA startet Verfahren für befristeten Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen Behörden-Mitteilungen 16. Juli 2022 Werbung Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. (WK-intern) - Ab 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu