Übergang von fossiler zu regenerativer Energieversorgung wirkt sich auf den Netzanschluss aus Erneuerbare & Ökologie Technik 26. April 201926. April 2019 Werbung TÜV Rheinland: Änderungen beim Netzanschluss von Kraftwerken Novellierung der VDE-AR-N-4110 Herstellererklärung notwendig Monitoring für spezielle Kraftwerke verpflichtend (WK-intern) - Energiewende: der Übergang von fossiler zu regenerativer Energieversorgung. Diese Verlagerung wirkt sich auf den Netzanschluss aus. Netzanschluss bedeutet die Verbindung der Energie produzierenden Anlage mit dem Stromnetz. Statt weniger große Kraftwerke, die konstant Mengen ins Netz liefern, ist das Netz nun mit vielen Kraftwerken verbunden. Das macht eine Änderung der Technischen Regel VDE-AR-N-4110 nötig. Diese Verordnung beinhaltet die für Deutschland gültigen Vorgaben der EU-Verordnung und tritt zum 27. April 2019 novelliert in Kraft. TÜV Rheinland bietet Zertifizierungen nach den neuen Vorgaben an. Herstellererklärung notwendig „Hersteller von Erzeugungseinheiten müssen eine
Alternative Zertifizierungsverfahren für Erzeugungsanlagen von M.O.E. Solarenergie Videos Windenergie 4. Oktober 2016 Werbung M.O.E. kann revidierte Richtlinien ab sofort unverzögert anwenden (WK-intern) - Mit der neuen Akkreditierungsurkunde ist es M.O.E. gestattet, „Zertifizierungsprogramme und Anforderungsdokumente mit unterschiedlichen Ausgabeständen anzuwenden, ohne dass es einer vorherigen Information oder Zustimmung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) bedarf“. Bedeutet im Klartext: Wird eine neue Version einer auf der Urkunde markierten Richtlinie beschlossen, kann M.O.E. diese anwenden, ohne einen Erweiterungsantrag zu stellen und einen Prozess mit monatelanger Wartezeit durchlaufen zu müssen. Das hat den Vorteil, dass M.O.E. neue Revisionen bestimmter Richtlinien ohne die sonst üblichen Verzögerungen anwenden kann. In diesem Jahr wird beispielsweise eine neue Revision (Rev. 08) der FGW TR8 erwartet, welche die Umsetzung