BAFA: Besonderen Ausgleichsregelung für begünstigte Strommenge an Unternehmen Behörden-Mitteilungen 12. Oktober 201216. Oktober 2012 Werbung (WK-intern) - Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen gemäß §§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) „Im Jahr 2012 profitieren 734 Unternehmen bzw. Unternehmensteile (683 produzierendes Gewerbe / 51 Schienenbahnen) mit insgesamt 979 Abnahmestellen aufgrund ihrer zum 30.06.2011 gestellten Anträge von der Besonderen Ausgleichsregelung [§ 40 ff. EEG]. Die privilegierte [begünstigte] Strommenge lag bei insgesamt 85.402 GWh.„ Für den Begrenzungszeitraum 2013 stellten bis zum Ende der Ausschlußfrist 2.057 Unternehmen bzw. Unternehmensteile Anträge für insgesamt 3.186 Abnahmestellen; die angegebene Gesamtstrommenge betrug 107.477 GWh. Das Prüfverfahren zur Besonderen Ausgleichsregelung für 2013 wird erst zum Jahresende 2012 abgeschlossen. Detailliertere Auskünfte zu begünstigten Unternehmen und privilegierter