Habeck schwenkt zurück, von Angebotswirtschaft auf Wettbewerbswirtschaft Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 7. Juli 2023 Werbung Bundestag beschließt Regierungsentwurf zur Novelle des Wettbewerbsrechts (WK-intern) - Habeck: „Gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Mehr Wettbewerb sorgt für bessere Qualität und niedrigere Preise“ Einleitung Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet. Am 5.4.2023 hatten Vizekanzler*in und Bundesminister*in für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck und Bundesjustizminister*in Buschmann den Entwurf gemeinsam vorgestellt. Die 11. GWB-Novelle ist neben dem GWB-Digitalisierungsgesetz die größte Reform des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. In Zukunft kann das Bundeskartellamt nach Sektoruntersuchungen etwa Konzentrationstendenzen stoppen, Marktzugänge erleichtern oder in Extremfällen Unternehmen entflechten. Die Eingriffsinstrumente stärken die Chancen von Wettbewerbern, Start-ups und KMU. Mehr
Regierungsentwurf: Bundeskabinett beschließt Verschärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Behörden-Mitteilungen 6. April 2023 Werbung Die Bundesregierung hat heute die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. (WK-intern) - Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Er entwickelt das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden. Vizekanzler*in und Bundesminister*in für