Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zum „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ Behörden-Mitteilungen Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Geothermie Ökologie Solarenergie Windenergie 8. Oktober 2020 Werbung Vizepräsident Franke: „Rahmenbedingungen werden deutlich einfacher und unbürokratischer“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute einen Leitfaden zu den gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG veröffentlicht. „Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen,“ sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Abgrenzung von Strommengen für Ausnahmeregelungen Der Leitfaden zeigt Unternehmen und Bürgern auf, wie sie Strommengen, die unter Ausnahmeregelungen bei Umlagen fallen, gegenüber voll umlagepflichtigen Strommengen abgrenzen können. Damit soll die Wahrnehmung von gesetzlich zuerkannten energierechtlichen
Eigenstromversorger müssen sich jetzt anzeigen und EEG-Umlage zahlen Behörden-Mitteilungen Kleinwindanlagen Solarenergie 5. Februar 20164. Februar 2016 Werbung Mitteilungspflicht für Strom-Eigenversorgung bis zum 28.02.2016Auch für Eigenversorger und sogenannte sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher besteht nach dem EEG 2014 grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage. (WK-intern) - Sie sind verpflichtet, dem Netzbetreiber die erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit dieser die EEG-Umlage erheben kann. Für Eigenversorger ist grundsätzlich der Anschlussnetzbetreiber vor Ort zuständig. Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher mit EEG-umlagepflichtigen Strommengen sind zusätzlich zu einer Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet. Für die beiden Abrechnungsjahre 2014 und 2015 müssen die Mitteilungen bis zum 28. Februar 2016 erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt heute einen Erhebungsbogen für diese Mitteilungen auf ihrer Internetseite bereit. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches