Richtigstellung zum Thema ‚Photovoltaik-Rückforderungen‘ Mitteilungen Solarenergie 23. September 2016 Werbung In vielen Medien wird heute über ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von gestern berichtet. (WK-intern) - In diesem Urteil wurde - erneut - die Rechtsposition der Schleswig-Holstein Netz AG bestätigt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet sind, ihre Anlage selbst bei der Bundesnetzagentur anzumelden, um Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben. Haben sie dies versäumt, verlieren sie - auch rückwirkend - ihren Anspruch auf Vergütung, die dann vom Netzbetreiber zurückgefordert wird. Im Rahmen der Berichterstattung wird teilweise Rechtsanwalt Jens-Ulrich Kannieß wie folgt zitiert: „Es kann nicht sein, dass der Netzbetreiber ungerechtfertigt bereichert wird.“ Hierzu stellt die Schleswig-Holstein Netz AG fest: Diese Aussage ist falsch. Das von