Der § 6 EEG: Kommunale Beteiligung wird für Neuanlagen Pflicht Husum Windmessen Windenergie Windparks Wirtschaft 20. August 2025 Werbung Pflicht statt Kür: Neue Landesgesetze zwingen Betreiber zu höheren Kommunalzahlungen 6 EEG sichert Rückerstattungen und schützt Betreiber vor Strafen (WK-intern) - Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen entwickelt sich vom freiwilligen Angebot zur verpflichtenden Abgabe. Während der § 6 EEG auf Bundesebene ursprünglich nur eine freiwillige Beteiligung vorsah, haben mittlerweile fast alle Bundesländer eigene Gesetze eingeführt, die Betreiber verpflichten, Zahlungen zu leisten. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert empfindliche Sanktionen. In Nordrhein-Westfalen etwa droht eine Strafzahlung von 0,8 ct/kWh. Bundesländer nutzen § 6 EEG als Blaupause Bei der Ausgestaltung ihrer Gesetze orientieren sich die Länder zunehmend am Mechanismus des § 6 EEG. Die dort verankerte kWh-basierte