Berlin: Senat muss lokale Fahrverbote sorgfältig prüfen! Ökologie Verbraucherberatung 10. Oktober 2018 Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute gegen flächendeckende Fahrverbote entschieden, erachtet jedoch streckenbezogene Fahrverbote auf insgesamt elf Straßenabschnitten für Diesel-Pkw und Lkw bis Euro5-Norm als notwendig. (WK-intern) - Auf 109 weiteren Straßenabschnitten müsse geprüft werden, ob Fahrverbote auszusprechen seien. „Lokale Fahrverbote kann die Stadt verkraften, solange der Lieferverkehr gesichert und die Durchfahrtverbote zeitlich begrenzt bleiben. Hier muss der Senat nun sorgfältig prüfen, auf welchen Streckenabschnitten ein lokales und zeitlich begrenztes Fahrverbot tatsächlich das letzte aller möglichen Mittel wäre“, so Dr. Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin. „Dieses Urteil bietet die Chance für eine anhaltende Konjunkturentwicklung in der Hauptstadtregion“, ergänzt Carsten Christ, Präsident der IHK