node.energy unterstützt mit Full-Service-Angebot beim Energiesammelgesetz Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik 17. Dezember 2018 Werbung Eigenverbrauch und Drittmengen korrekt erfassen und abgrenzen - node.energy unterstützt mit Full-Service-Angebot (WK-intern) - Das am 14.12.2018 verabschiedete Energiesammelgesetz führt klarstellende Regelungen zur Abgrenzung von Drittmengen ins EEG ein. Relevant ist dies sowohl für Unternehmen, die die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nutzen, als auch für Eigenversorger, die Strom an Dritte weiterleiten. Als Dritte gelten in beiden Fällen nicht nur beispielsweise eine extern betriebene Kantine, sondern auch konzernverbundene Unternehmen. Wird die Abgrenzung nicht vorschriftsgemäß vorgenommen, droht der komplette Entfall der EEG-Umlageprivilegierung. Die Frankfurter node.energy GmbH unterstützt beim korrekten Erfüllen der Anforderungen. Für Betroffene bietet die node.energy GmbH umfassende Leistungen im Bereich der finanziellen Optimierung und des