Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 2018 News allgemein Ökologie 3. Oktober 2017 Werbung Deutsche Umwelthilfe begrüßt Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zur Sprungrevision (WK-intern) - Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten wird am 22. Februar 2018 letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden Stuttgarter Gerichtsurteil bestätigt Rechtsauffassung der DUH, dass das Grundgesetz und das Immissionsschutzrecht die beklagte Landesregierung dazu verpflichten, gegen die zu hohen Stickstoffdioxidwerte unmittelbar vorzugehen Die heute vor dem Staatsministerium demonstrierenden Stuttgarter Bürger dürfen keinen weiteren "Dieselabgas-Winter" erleiden, DUH fordert deshalb für Stuttgart als Sofortmaßnahme die Nachrüstung aller in die Stadt einfahrenden ÖPNV-Busse und Landes-/Kommunalfahrzeuge zur Einhaltung des Euro 6 Abgasgrenzwerts sowie Fahrverbote für Diesel mit temperaturgesteuerter Abschaltung der Abgasreinigung bei unter +10 Grad Celsius Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute in