DUH fordert weiterhin Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift in Stuttgart Ökologie Verbraucherberatung 30. Januar 2020 Werbung Deutsche Umwelthilfe: Entwurf zur Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans ist unzureichend und rechtswidrig (WK-intern) - DUH sieht Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 im Jahr 2020 als nicht sichergestellt Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Januar 2020 muss Landesregierung im gesamten Stadtgebiet Fahrverbote für alle Diesel-Fahrzeuge schlechter als Euro 6/VI vorsehen DUH: Keine Ausnahmen für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge mit Software-Updates - NO2-Grenzwert von 40 µg/m3 wird allein an drei Messstellen um mehr als 25 Prozent überschritten Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den aktuellen Entwurf der 5. Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans als unzureichend. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fühlt sich mit dieser Bewertung vom Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt.