noyb reicht Beschwerde gegen Online-Wörterbuch dict.cc ein Verbraucherberatung 30. Juli 2026 1.741 „informierte“ Einwilligungen mit einem Klick?! Beschwerde gegen dict.cc (WK-intern) - noyb hat heute eine Beschwerde gegen das beliebte Online-Wörterbuch dict.cc eingebracht. Die DSGVO verlangt, dass eine Einwilligung freiwillig für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich erteilt wird. Beim Besuch von dict.cc werden Betroffene jedoch dazu gedrängt, mit einem Klick dem Online-Tracking von 1.741 (!) „Partnern“ zuzustimmen. Nutzende können dadurch unmöglich wissen, wer Zugriff auf die eigenen Daten hat und wie sie tatsächlich verwendet werden. Auch wenn dict.cc ein Extrembeispiel ist, sind Aufforderungen, blindlings das Recht auf Privatsphäre zugunsten unzähliger Dritter aufzugeben, leider ein weit verbreitetes Problem. Beschwerde gegen dict.cc (DE) Hintergrund. Online-Werbeunternehmen