cyberintelligence.institute empfiehlt Sofortprogramm für kommunale Cyberresilienz Mitteilungen Technik 7. September 2026 Der Fall Berlin nur nur die Spitze des Eisbergs (WK-intern) - Der Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz und die anschließende Veröffentlichung großer Mengen sensibler Verwaltungs- und Bürgerdaten durch die mutmaßlich russischsprachige Ransomware-Gruppe Rhysida haben die Verwundbarkeit deutscher Verwaltungen im digitalen Raum eindringlich vor Augen geführt. Das cyberintelligence.institute(CII) mahnt nun ausdrücklich zu einer sachlichen, zukunftsgerichteten Aufarbeitung des Vorfalls, da die genauen Ursachen für die Tragweite des Datenlecks und der konkrete Zugangsweg der Angreifer derzeit noch Gegenstand laufender IT-forensischer Ermittlungen sind. Vorschnelle Schuldzuweisungen seien nicht zielführend, entscheidend sei jetzt der Blick nach vorn. „Es wäre zu kurz gegriffen, den Vorfall allein als Berliner Problem zu
Kreditauskunftei CRIF hat Millionen Daten illegal gesammelt Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 1. September 2026 OGH: Weg frei für Sammelklage! (WK-intern) - noyb hat im Juni 2026 eine Unterlassungsklage gegen die rechtswidrige Datensammlung der Kreditauskunftei CRIF eingebracht. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren anderen – davon unabhängigen – Verfahren im Sinne von noyb entschieden: Die derzeit praktizierte Datenerhebung von CRIF bei Adressverlagen verstößt gegen den DSGVO-Grundsatz der „Zweckbindung“. Damit ist ein wesentlicher Vorwurf von noybs Unterlassungsklage schon vor der ersten Verhandlung höchstgerichtlich bestätigt. Dadurch steigen die Erfolgsaussichten unserer Sammelklage gegen CRIF weiter. Urteile des Obersten Gerichtshofs: (1), (2), (3) Anmeldung zur Sammelklage gegen CRIF Zweckänderung nicht erlaubt. Der Grundsatz der Zweckbindung (Artikel 5(1)(b) DSGVO) verbietet es Unternehmen grundsätzlich, Daten, die