Kreditauskunftei CRIF hat Millionen Daten illegal gesammelt Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 1. September 2026 OGH: Weg frei für Sammelklage! (WK-intern) - noyb hat im Juni 2026 eine Unterlassungsklage gegen die rechtswidrige Datensammlung der Kreditauskunftei CRIF eingebracht. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in mehreren anderen – davon unabhängigen – Verfahren im Sinne von noyb entschieden: Die derzeit praktizierte Datenerhebung von CRIF bei Adressverlagen verstößt gegen den DSGVO-Grundsatz der „Zweckbindung“. Damit ist ein wesentlicher Vorwurf von noybs Unterlassungsklage schon vor der ersten Verhandlung höchstgerichtlich bestätigt. Dadurch steigen die Erfolgsaussichten unserer Sammelklage gegen CRIF weiter. Urteile des Obersten Gerichtshofs: (1), (2), (3) Anmeldung zur Sammelklage gegen CRIF Zweckänderung nicht erlaubt. Der Grundsatz der Zweckbindung (Artikel 5(1)(b) DSGVO) verbietet es Unternehmen grundsätzlich, Daten, die