Änderungen durch das Energiesammelgesetz Dezentrale Energien Technik Veranstaltungen 18. Dezember 2018 Werbung Viele Regelungen des KWK-Gesetzes werden durch das Energiesammelgesetz verändert. (WK-intern) - Auch die EEG-Umlage ändert sich für einige KWK-Anlagen Am Freitag, 14. Dezember 2018, wurde das Energiesammelgesetz auch im Deutschen Bundesrat beschlossen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Teile des Energiesammelgesetzes treten rückwirkend zum 1.1.2018 in Kraft. Im KWK-Gesetz kommt es einerseits zu einigen Veränderungen und Konkretisierungen bei der Begrifflichkeit und der gesetzlichen Behandlung von Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen. Klargestellt wird in §7 Abs. 6 KWKG, dass eine Kumulierung der festen KWK-Zuschläge – also der Förderung der stromerzeugenden Einheit nach dem KWK-Gesetz - mit Investitionszuschüssen nicht zulässig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten