Rechtsgutachten zeigt: CETA-Interpretationserklärung unwirksam Mitteilungen Ökologie 25. August 2022 Werbung Die von der Bundesregierung geplante Beschränkung des Investitionsschutzes auf direkte Enteignungen ist durch eine Interpretationserklärung nicht möglich. (WK-intern) - Die Schiedsgerichte, so zeigt ein juristisches Gutachten, könnten Staaten auch weiterhin wegen indirekter Enteignung verurteilen. Das Umweltinstitut München fordert, die Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada zu stoppen. Berlin/München - Die von der Ampel-Koalition angekündigte Beschränkung des Investitionsschutzes im CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada über eine Interpretationserklärung ist rechtlich unwirksam. Dies zeigt ein juristisches Kurzgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München. Die Regierungsparteien hatten kürzlich angekündigt, den Investitionsschutz über eine entsprechende Erklärung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses auf direkte Enteignung und Diskriminierung beschränken und