Vor Oberverwaltungsgericht: Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen Behörden-Mitteilungen Ökologie Windenergie Windparks 13. September 2024 Werbung Über Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen muss neu verhandelt werden (WK-intern) - Das Bundnaturschutzgesetz erlaubt es, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen nicht nur durch die Beseitigung vertikaler Strukturen zu ersetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerinnen betreiben insgesamt fünf Windenergieanlagen in Brandenburg und wenden sich gegen Ersatzzahlungen für Eingriffe in das Landschaftsbild. Die von ihnen vorgesehenen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen - namentlich der Abriss leerstehender Stallgebäude und die Anlage neuer Gehölz- bzw. Heckenpflanzungen - hat das beklagte Landesamt für Umwelt unter Berufung auf die Erlasslage in Brandenburg nicht als Ersatzmaßnahmen anerkannt. Hiernach können Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen