Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Einspeisevergütungen nach dem EEG Solarenergie 30. Juni 201629. Juni 2016 Werbung OLG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 29.06.2016 zum Urteil 3 U 108/15 vom 21.06.2016 (WK-intern) - Eine Netzbetreiberin kann von dem Betreiber einer Photovoltaikanlage die Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen verlangen, wenn der Betreiber die Anlage nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Dieser Rückforderungsanspruch dient allgemeinen Interessen, sodass der Anlagenbetreiber etwaige eigene Ansprüche nicht entgegensetzen kann. Das hat der 3. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts kürzlich entschieden. Zum Sachverhalt: Die Klägerin betreibt Strom- und Gasnetze in Schleswig-Holstein. Der Beklagte unterhält auf seinem Grundstück eine Photovoltaik-Dachanlage, mit der er seit Mai 2012 Strom in das Netz der Klägerin einspeist. Auf einem von der Klägerin zuvor übersandten Formblatt