Projektierer erhalten erleichtete Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 11. April 2025 Werbung Einleitung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begrüßt den Erlass der Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze durch das Bundesministerium für Justiz. (WK-intern) - Ziel der Verordnung ist es u.a., den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie des Verteilnetzes zu erleichtern. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch. Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Verteilnetze ausbauen wollen, benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Sie müssen insbesondere wissen, wem ein Grundstück gehört, das für eine entsprechende Anlage in Frage kommt. Die heute erlassene Verordnung stellt sicher, dass Grundbuchämter