Was verändert sich durch das neue Energiesammelgesetz? Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Veranstaltungen 16. Januar 2019 Werbung Für Betreiber von BHKW- und KWK-Anlagen stehen zahlreiche Veränderungen im Jahre 2019 an. (WK-intern) - Workshops und Seminare erläutern die aktuellen Inhalte des Energiesammelgesetzes. Am 20. Dezember 2018 wurde das Energiesammelgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. An 20 Gesetzen und Verordnungen kommt es aufgrund des Energiesammelgesetzes zu Veränderungen. Hinzu kommen Veränderungen durch die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sowie die für den 1. Juli 2019 vorgesehene Neuregelung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes liegt inzwischen als Entwurf der Bundesregierung vor. Neben einigen Abwandlungen und Konkretisierungen bei der Begrifflichkeit werden im KWK-Gesetz Neuregelungen hinsichtlich zu der gesetzlichen Behandlung von Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen eingeführt. Eine Kumulierung von festen KWK-Zuschlägen
31. Mai 2017 ist Stichtag für Emissionserklärung Bioenergie Mitteilungen 25. Januar 201725. Januar 2017 Werbung 11. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) München - Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen im 4-Jahres-Turnus eine Emissionserklärung abgeben. (WK-intern) - Die Einzelheiten sind in der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Der nächste Termin für die Abgabe einer Emissionserklärung ist der 31. Mai 2017. Die erklärungspflichtigen Anlagenbetreiber sollten zeitnah prüfen, ob ihre Anlagen von diesem Termin betroffen sind und ob sie in diesem Jahr eine Emissionserklärung abgeben müssen“, sagt Martin Honsberg von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Das betreffe unter anderem auch die Betreiber von Industrieanlagen und Kraftwerken – einschließlich Biogas- und Tierhaltungsanlagen. Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art und Menge sowie die räumliche