Bundesnetzagentur veröffentlicht Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 4. Juli 20174. Juli 2017 Werbung Homann: "Klare Kriterien zum Nachweis einer nicht vertragskonformen Leistung stärken den Verbraucher" (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute eine Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz veröffentlicht. Sie definiert, unter welchen Voraussetzungen Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen. "Wir definieren anhand klarer Kriterien, wann bei Breitbandanschlüssen im Festnetz die Downloadgeschwindigkeit nicht dem Vertrag entspricht. Dies soll Verbrauchern den Nachweis gegenüber ihrem Anbieter erleichtern", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Konkretisierung der gesetzlichen Regelung Die Mitteilung konkretisiert die Regelungen der Verordnung (EU) 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet. Nach dieser Verordnung gilt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende