Kabinett in Meseberg beschließt Verordnung zu abschaltbaren Lasten Behörden-Mitteilungen 26. Mai 2016 Werbung Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) (PDF: 209 KB) beschlossen. (WK-intern) - Damit wird die Beschaffung und Nutzung sogenannter abschaltbarer Lasten gegenüber der Vorgängerregelung konsequent weiterentwickelt. Insbesondere wird die Beschaffung stärker wettbewerblich ausgerichtet. Zukünftig wird die Bereitstellung der Abschaltleistung wöchentlich ausgeschrieben. Größere elektrische Verbraucher z. B. in der Industrie, die ihren Verbrauch auf Anforderung reduzieren und somit einen Beitrag für Netzsicherheit und Beseitigung von Störungen im Stromnetz leisten können, werden abschaltbare Lasten genannt. Daneben wurden auch zwei weitere energie- bzw. industriepolitische Vorhaben verabschiedet, die in erster Linie der Umsetzung von EU-Recht dienen. Hierbei handelt