Pflichtverstöße von 6 Bilanzkreisverantwortlichen: Bundesnetzagentur will Neuregelung bei Ausgleichsenergiepreisen Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 11. Mai 202011. Mai 2020 Werbung Neuregelung der Berechnung des Ausgleichsenergiepreises Strom (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber für eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises genehmigt. „Mit der geänderten Berechnung des Ausgleichsenergiepreises sollen Fehlanreize beseitigt werden. Wir wollen Systemungleichgewichte im deutschen Stromnetz, wie sie im Juni 2019 in erheblichem Umfang aufgetreten waren, verhindern“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Entscheidung komplettiert unsere Maßnahmen, mit denen die Bilanzkreistreue gestärkt werden soll.“ Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung des Ausgleichsenergiepreises Durch eine weiterentwickelte Börsenpreiskopplung wird für Bilanzkreisverantwortliche ein stärkerer finanzieller Anreiz zum Ausgleich ihrer Bilanzkreise gesetzt. Neuer Bezugspunkt der Börsenpreiskopplung wird zukünftig ein von den Übertragungsnetzbetreibern speziell zu berechnender Preisindex sein. Als zusätzliche Sicherheitsmarge