Fristverlängerung für die Umstellung auf bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen: Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 14. November 2019 Werbung REETEC bietet schon heute zukunftssichere Umrüstungspakete und Komplettlösungen für Gefahrenfeuer an (WK-intern) - Die Frist für Betreiber deutscher Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, diese mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) auszustatten, wurde bis zum 30.06.2021 verlängert. Mit dem neuen Energiesammelgesetz wurden Betreiber von Windenergieanlagen an Land und auf See, die gemäß Genehmigungsbescheid zur Hinderniskennzeichnung verpflichtet sind, aufgerufen, ihre Anlagen ab dem 01.07.2020 mit einem BNK-System auszurüsten. Diese Frist wurde mit dem aktuellen Beschluss der Bundesnetzagentur nun auf den 30.06.2021 verschoben. Als Teil seines umfassenden Gefahrenfeuerportfolios bietet REETEC passgenaue Lösungen, Windenergieanlagen sowohl für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung als auch die neu hinzugekommene Anforderung zur Ausstattung mit Infrarotlicht