TÜV Rheinland erfüllt neue Anforderungen für Blendgutachten bei Solaranlagen Forschungs-Mitteilungen Solarenergie Technik 16. Dezember 2025 Werbung TÜV Rheinland erfüllt die neuen Vorgaben für Blendgutachten bei PV-Anlagen. Immer mehr PV-Anlagen entstehen an Straße und Schiene Fernstraßenbundesamt verlangt Blendgutachten von Betreibern TÜV Rheinland deckt neue behördliche Vorgaben ab (WK-intern) - In Deutschland verlangt das Fernstraßenbundesamt für Solaranlagen nahe Straßen und Schienen ein Blendgutachten. Betreiber müssen darin nachweisen, dass Reflexionen der PV-Module den Verkehr nicht gefährden. Einheitliche wissenschaftliche Standards für Blendgutachten fehlten in Deutschland allerdings bislang, auch eine Akkreditierung ist nur in bestimmten Fällen notwendig. Deshalb fallen Bewertungen je nach Gutachter unterschiedlich aus. Anfang November veröffentlichte das Fernstraßenbundesamt erstmals Eckpunkte dazu, welche Anforderungen für Gutachter gelten sollen – Vorgaben, die TÜV Rheinland bereits seit