Anpassungen der Höchstwerte für Biomasseausschreibungen Behörden-Mitteilungen Bioenergie 26. Februar 2024 Werbung Festlegung der Höchstwerte der Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Biomasse- und Biomethananlagen der kommenden zwölf Monate festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 19,43 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh. Für Biomethananlagen können nunmehr bis zu 21,03 ct/kWh geboten werden. "Mit der Festlegung des Höchstwerts für bestehende Biomasseanlagen sorgen wir für stabile und verlässliche Bedingungen. Die Erhöhung der Höchstwerte für neue Biomasseanlagen und Biomethananlagen trägt der in diesen Bereichen in den letzten Ausschreibungen geringen Anzahl an Geboten und höheren Stromgestehungskosten Rechnung", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Anpassungen der Höchstwerte