Verschiebungs-Chaos: Beginn der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse-Strom auf 2023 verschieben Bioenergie Mitteilungen 26. Mai 2022 Werbung Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit dem eine förderunschädliche Verschiebung der Frist für die Zertifizierung bei nachgewiesenem Auditorenmangel von 30. Juni auf 31. Dezember 2022 ermöglicht werden soll. (WK-intern) - Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie „RED II“, die Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit für Energie aus Biomasse definiert und in Deutschland durch die am 8. Dezember 2021 in Kraft getretene BioSt-NachV umgesetzt wird. Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kommentiert die Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: „Das Chaos auf allen Ebenen bei der Umsetzung der RED II zeigt: Wir brauchen dringend eine umfassende
Keine Rechtssicherheit durch Verschleppung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnungen Bioenergie Mitteilungen 17. August 2021 Werbung Bioenergiebranche drängt Bundesumweltministerium auf Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnungen (WK-intern) - Verbände kritisieren Verzug bei Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie - RED II In einem gemeinsamen Brief an Bundesumweltminister*innen S.S. fordern 13 Verbände der Bioenergiebranche die Bundesregierung dazu auf, „die Nachhaltigkeitsverordnungen umgehend zu verabschieden und für Rechtssicherheit zu sorgen.“ Hintergrund ist die zum 1. Juli 2021 neu in Kraft getretene Erneuerbare Energien Richtlinie II (EU) 2018/2001 (RED II). Spätestens bis zum. 1. Juli 2021 hätte die nationale Umsetzung durch Änderung der Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung abgeschlossen sein müssen. „Die Branche steht zur Nachhaltigkeit und kann nicht nachvollziehen, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED
Nachhaltigkeitszertifizierung erfordert Übergangsfrist und Praxistauglichkeit Bioenergie Ökologie 6. Mai 2021 Werbung Die Entwürfe des Bundesumweltministeriums zur Neufassung der Biokraftstoff- und Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnungen bewertet der Bundesverband Bioenergie in einigen Punkten kritisch. (WK-intern) - Mit der Novelle sollen die Anforderungen aus der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) an den nachhaltigen Biomasseanbau und die Treibhausgasminderungsvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem werden die Regelungen auf die Stromerzeugung aus Biomasse ausgeweitet. Die Bioenergiebranche steht zur Nachhaltigkeit. Wir begrüßen es, dass die nachhaltige Erzeugung von Strom aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse in Zukunft auch per Zertifikat amtlich bestätigt werden soll. Wir haben jedoch kein Verständnis für den Zeitdruck, den das BMU für die Branche aufbaut, nachdem es sich