Das BMWK informiert über das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz und das Ende der Aufwandsentschädigungen Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Verbraucherberatung 31. Dezember 2024 Werbung Aktuelles zum Nationalen Heizungslabel (WK-intern) - Das BMWK informiert: Aktuelles zum Nationalen Energieeffizienzlabel für Heizungsaltanlagen (Nationales Heizungslabel) Die im vergangenen Jahr angekündigte Novelle des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) zur Abschaffung des „Nationalen Heizungslabels“ befindet sich weiter im parlamentarischen Verfahren. Ziel ist ein zügiges Inkrafttreten. Derzeit kann aber weiter nicht ausgeschlossen werden, dass es noch zu Verzögerungen kommen könnte. Wir möchten Sie dennoch bereits jetzt über die weiteren, dann folgenden Schritte informieren. Was bedeutet das für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen und weiteren Akteursgruppen? Wir halten Sie auf dieser Webseite und via ZIV-Mitteillungen bezüglich der Gesetzesnovelle auf dem Laufenden. Ab dem Stichtag des Inkrafttretens gelten die bisherigen §§ 16 bis 19
Steigende Preise, CO2-Steuer auf Öl und Gas, der Austausch der alten Feuerstätte … Bioenergie Technik Verbraucherberatung 30. August 2021 Werbung Fünf wichtige Fragen rund um den Ofenkauf (WK-intern) - Steigende Preise, CO2-Steuer auf Öl und Gas, der Austausch der alten Feuerstätte im Rahmen einer Modernisierung oder einfach der Wunsch nach Gemütlichkeit und flammender Atmosphäre - die Gründe für eine moderne Holzfeuerung sind vielfältig. Da die Anschaffung sorgfältig geplant sein sollte, hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. die wesentlichen Fragen und Antworten rund um Planung, Installation und Betrieb zusammengefasst. Kamin- oder Pelletofen, Heizkamin oder Kachelofen? In Deutschland bieten rund 50 Hersteller über 1.000 unterschiedliche Geräte und Varianten an. Während Kamin- und Pelletöfen freistehende Einzelfeuerungen sind und schnell auf- und abgebaut werden können,
Kamine unterliegen der Bundesimmissionsschutz Verordnung (BImSchV) Ökologie 27. Oktober 2015 Werbung In der 1. und 2. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BimSchV) sind die Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen geregelt. (WK-intern) - Umwelt- und gesundheitsschädliche Abgase, die durch die Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen entstehen, werden als Emissionen bezeichnet. Zu hohe Emissionswerte gefährden die Gesundheit, weshalb bereits 2010 das Bundesumweltministerium die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) zur Eingrenzung der Feinstaubbelastung beschloss. Zum 01.01.2015 sind diese Grenzwerte mit der 2. Stufe der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung verschärft worden. Diese besagt 0,125 g/m3 Kohlenmonoxid und 0,04 g/m3 Feinstaub dürfen nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen werden bei Neugeräten (www.schornsteinwelt.de) vom jeweiligen Hersteller bescheinigt. Kamine und Kaminöfen, die den