Windenergieanlagen-Betreiber: Online-Seminar der Netzwerkagentur EE.SH über Zivilklagen und Schallmessungen Produkte Techniken-Windkraft Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 29. Mai 2020 Werbung Von Beweislast und Messverfahren: (WK-intern) - Eine bestandskräftige Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung) schützt nicht vor Klagen – das mussten viele Anlagenbetreiber spätestens nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom Juni 2019 feststellen. Damals hatten die Richter geurteilt, dass genau untersucht werden muss, ob Mindestabstände und technische Standards eingehalten werden, bevor um eine Klage abzuweisen ist. Im Zweifelsfall muss vor Ort nachgemessen werden, wenn Anwohner meinen, die Anlagen würden sie beeinträchtigen. In einem Webinar der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) erläuterte Rechtsanwalt Markus Sawade aus Kiel den 49 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass Windenergieanlagen-Betreiber sich deshalb darauf einstellen müssen, dass im