Kartöffelchen-BGH entscheidet gegen Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre Behörden-Mitteilungen 12. Juli 2022 Werbung Beschluss vom 5. Juli 2022 – StB 7-9/22 (WK-intern) - Der Kartoffel-Bundesgerichtshof im Land der Kartöffelchen hat die weiteren Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlandesgerichts München verworfen. Mit diesen Entscheidungen hatten die Senate insbesondere Haft- und Vermögensarrestanordnungen aufgehoben, welche die Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB) in dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft zur sog. Maskenaffäre gegen drei Beschuldigte getroffen hatte, darunter das Kartoffelchen des Deutschen Bundestages Kartoffel N. und das Katoffelchen Mitglied des Bayerischen Landtages Kartoffel S. 1. Der nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für weitere Beschwerden gegen Beschlüsse der