Novelle der Energieeinsparverordnung: Energieausweis wird Pflicht Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik Verbraucherberatung 30. April 201830. April 2018 Werbung Erste Energieausweise älterer Wohnhäuser werden dieses Jahr ungültig (WK-intern) - Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien wird neuer Energieausweis Pflicht – dena empfiehlt aussagekräftigere Bedarfsausweise Die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte des Jahres ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden. Hauseigentümer der betroffenen Gebäude müssen aber nur einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur (dena). Sie empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Energieausweis erstellen lassen wollen, sich an einen qualifizierten Energieberater aus
Energieausweis: Information über Energieverbrauch in Nichtwohngebäuden Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 8. September 2015 Werbung TÜV Rheinland: Schon bei Besichtigung Verbrauchszahlen einfordern (WK-intern) - Aushangpflicht für öffentliche Gebäude ab 250 Quadratmeter Nutzfläche Mit Bedarfsausweis Energieeinsparpotenzial feststellen Wer sich für eine Gewerbeimmobilie interessiert, für den ist der energetische Zustand des Gebäudes wichtig: Wie steht es um das Dach, die Außenwände, Fenster oder Heizungsanlagen? Immobilieninteressenten können diese Informationen beim Vermieter, Verpächter oder Verkäufer einholen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt vor, dass zum Besichtigungstermin der Ausweis mit den Angaben zum Energieverbrauch eines Gebäudes vorliegen muss. „Wir raten Interessenten einer Immobilie, sich so früh wie möglich den Energieausweis zeigen zu lassen – spätestens aber bei der Besichtigung“, sagt Ramona Schalek, TÜV Rheinland-Expertin für