Kerstin Andreae zum Schnellladegesetz – SchnellLG E-Mobilität Mitteilungen 10. Februar 2021 Werbung Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf des Schnellladegesetzes (SchnellLG) beschlossen. (WK-intern) - Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für ein staatliches Ausschreibungssystem geschaffen werden, das den Ausbau öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte für reine Batterieelektrofahrzeuge bis 2023 gewährleistet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Das Schnellladegesetz kann eine Chance für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur sein, es darf den bestehenden Wettbewerb und die Bestandsinfrastruktur jedoch nicht gefährden. Ladeinfrastruktur muss bedarfsgerecht aufgebaut werden, kundenfreundlich ausgelegt und kosteneffizient sein. Für Unternehmen, die bereits investiert haben und Ladepunkte betreiben, muss sichergestellt werden, dass ihre bestehenden Geschäftsmodelle auch weiterhin im Markt bestehen können. Deshalb ist es elementar, dass